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Impressum

Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Vertragsabschluss

1.1 Unsere Lieferungen, Leistungen und Angebote erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen. Sie gelten somit auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Hinweisen des Kunden auf seine Geschäftsbedingungen wird hiermit widersprochen.

1.2 Hardware sind Datenverarbeitungsanlagen und Geräte nebst Zubehör, die aufgrund eines Hardware–Auftrages verkauft werden. Bei bestimmten Anlagen ist über die Betriebssoftware zusätzlich ein Lizenzvertrag abzuschließen.

1.3 Der Kunde ist sechs Wochen an seinen Antrag gebunden, Aufträge bedürfen zur Rechtswirksamkeit unserer schriftlichen Bestätigung. Lehnen wir nicht binnen vier Wochen nach Auftragseingang in Neuburg an der Donau die Annahme ab, so gilt die Bestätigung als erteilt.

1.4 Nebenabreden, Änderungen und Ergänzungen sind nur gültig, wenn wir sie schriftlich bestätigen. Das gleiche gilt für die Zusicherung von Eigenschaften.

1.5 Wir können Konstruktions- und Formänderungen der Ware vornehmen, sofern diese Änderungen nicht grundlegender Art sind und der vertragsgemäße Zweck nicht erheblich eingeschränkt wird.

1.6 Die beiderseitigen Verpflichtungen ergeben sich ausschließlich aus den folgenden Bestimmungen, die durch Finanzierungsvereinbarungen des Kunden mit Dritten unberührt bleiben. Insbesondere bleiben Zahlungsverpflichtungen des Kunden in voller Höhe bestehen. Das gilt auch dann, wenn wir Finanzierungen vermitteln. Finanzierungsangaben im Auftrag sind nur Zahlungsbedingungen und lassen den Kaufvertrag als solchen unberührt.

1.7 Zusätze oder Abänderungen der Bedingungen bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch die Lieferfirma. Maßgebend für den Vertragsinhalt ist das Original des Bestell–Auftrages.

2. Preise und Zahlungsbedingungen

2.1 Die Waren werden gemäß den im Auftrag aufgeführten Preisen berechnet, die auf der jeweils gültigen Preisliste basieren.

2.2 Etwaige Preiserhöhungen hat der Kunde zu tragen, sofern die Ware vereinbarungsgemäß oder aus Gründen, die wir nicht zu vertreten haben, später als sechs Monate nach Vertragsabschluss geliefert wird.

2.3 Alle Preise verstehen sich inklusive der jeweils in Deutschland gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer.

2.4 Rechnungen sind zahlbar sofort bei Lieferung.

2.5 Unter Abbedingungen der §§ 366, 367 BGB und trotz der anderslautender Bestimmungen des Kunden legen wir fest, welche Forderungen durch die Zahlungen des Kunden erfüllt sind.

2.6 Ist der Kunde in Verzug, so sind wir berechtigt, Zinsen in Höhe des von den Geschäftsbanken berechneten Zinssatzes für offene Kontokorrentkredite – mindestens jedoch 4 % über dem Bundesbank-Diskontsatz – zuzüglich der jeweiligen gesetzlichen Mehrwertsteuer zu berechnen. Die Zinsen sind sofort fällig.

2.7 Wenn der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt, seine Zahlungen einstellt, oder wenn uns andere Umstände bekannt werden, die seine Kreditwürdigkeit in Frage stellen, so werden alle offenen Forderungen von uns gegen den Kunden fällig, auch wenn wir Wechsel oder Schecks hereingenommen haben. Wir sind in diesem Falle außerdem berechtigt, nach angemessener Nachfrist von den diesen Forderungen zugrundeliegenden Verträgen zurückzutreten oder Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen.

2.8 Wir sind berechtigt, im Falle einer Nichterfüllung des Vertrages durch den Kunden pauschal 30 % des Kaufpreises als Schadenersatz vom Kunden zu verlangen.

2.9 Der Kunde ist zur Aufrechnung nur berechtigt, wenn die Gegenforderung unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist.

3. Termine

3.1 Wir bemühen uns, die angegeben Termine einzuhalten. Termine sind nur dann verbindlich, wenn sie ausdrücklich schriftlich als solche vereinbart werden.

3.2 Bei vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Nichteinhaltung verbindlicher Termine und bei fruchtlosem Ablauf einer vom Kunden schriftlich zu setzenden Nachfrist von sechs Wochen kann der Kunde, sofern er nachweist, dass ihm aus der Verspätung Schaden entstanden ist, eine Verzugsentschädigung für jeden vollendeten Monat der Verspätung von 0,5 v. H. vom Wert des Teils der Leistung verlangen, der wegen nicht rechtzeitiger Fertigstellung nicht genutzt werden kann. Die Entschädigung kann längstens für fünf Monate verlangt werden.

3.3 Anderweitige Entschädigungsansprüche des Kunden sind in allen Fällen verspäteter Leistung, auch nach Ablauf des im vorstehenden Absatzes vereinbarten Monatszeitraums, ausgeschlossen. Dies gilt nicht, soweit in Fällen des Vorsatzes oder grober Fahrlässigkeit gesetzlich zwingend gehaftet wird. Die erweiterte Haftung gemäß § 287 BGB wird ausgeschlossen.

3.4 Das Recht des Kunden zum Rücktritt nach den gesetzlichen Bestimmungen statt des Rechts nach Ziffer 3.2 bleibt unberührt.

4. Versand und Gefahrübergang

Die Gefahr geht auf den Kunden über, sobald die Sendung an die den Transport ausführenden Personen übergeben worden ist oder zwecks Versendung unser Lager verlassen hat. Wird der Versand auf Wunsch des Kunden verzögert, geht die Gefahr mit der Meldung der Versandbereitstellung auf ihn über.

5. Gewährleistung und Haftung

5.1 Wir gewährleisten während der sechs Monate ab Übergabe der Ware, dass Mängel der Ware nach unserer Wahl durch Nachbesserung und/oder Ersatzlieferung kostenlos in unseren Räumen behoben werden. Dem Kunden bleibt vorbehalten, bei mehreren fehlgeschlagenen Nachbesserungsversuchen und im Falle der Unmöglichkeit einer Ersatzlieferung unter den gesetzlichen Voraussetzungen die Vergütung herabzusetzen. Sonstige Gewährleistungsansprüche des Kunden sind ausgeschlossen.

5.2 Verbrauchsmaterialien sind von der Gewährleistung ausgenommen.

5.3 Druckköpfe sind wie Verbrauchsmaterial zu behandeln und von jeder Garantieregelung ausgenommen.

5.4 Die vorstehenden Regelungen dieser Ziffer gelten nicht für gebrauchte Maschinen, die unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung geliefert werden.

5.5 Die Gewährleistung entfällt, wenn der Kunde nicht genehmigte Zusatzgeräte anbringt oder Reparaturen durch nicht von uns autorisiertes Personal vornehmen lässt.

5.6 Der Kunde muss die Sendung bei der Ankunft unverzüglich auf Transportschäden untersuchen und uns von etwaigen Schäden oder Verlusten sofort durch eine Tatbestandsmeldung des Spediteurs und eine eidesstattliche Versicherung, die vom Kunden unterschrieben sein muss, Mitteilung machen. Im übrigen müssen uns offensichtliche Mängel unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von zwei Wochen nach Lieferung schriftlich mitgeteilt werden. Die mangelhaften Liefergegenstände sind in dem Zustand, in dem sie sich zum Zeitpunkt der Feststellung des Mangels befinden, zur Besichtigung durch uns bereitzuhalten. Ein Verstoß gegen die vorstehenden Verpflichtungen schließt jegliche Gewährleistungsansprüche aus.

5.7 Dem Kunden steht wegen seiner vorgenannten Rechte kein Zurückbehaltungsrecht bezüglich unserer Forderungen zu, die sich nicht auf den Vertragsgegenstand beziehen.

5.8 Schadensersatzansprüche des Kunden jeglicher Art gegen uns sind ausgeschlossen, insbesondere Ansprüche auf Ersatz von Folgeschäden, wie z. B. Verlust von Daten oder entgangener Gewinn, Ansprüche aus Unmöglichkeit, positiver Forderungsverletzung und wegen Nichterfüllung. Dies gilt auch insbesondere für das Fehlen von Herstellern angegebenen Eigenschaften von Softwareprodukten. Dies gilt nicht, soweit in den Fällen des Vorsatzes, der groben Fahrlässigkeit oder des Fehlens zugesicherter Eigenschaften gesetzlich zwingend gehaftet wird.

6. Eigentumsvorbehalt

6.1 Wir behalten uns das Eigentum an der Ware bis zu vollständigen Bezahlung aller Forderungen vor, die uns aus Geschäftsverbindungen zu dem Kunden zustehen.

6.2 Die Geltendmachung des Eigentumsvorbehaltes gilt nicht als Rücktritt vom Vertrag. Wir sind jedoch berechtigt, nach angemessener Frist über die Ware für die der Eigentumsvorbehalt geltend gemacht wurde, anderweitig zu verfügen und bei vollständiger Zahlung des Kaufpreises dem Kunden eine gleiche oder gleichwertige Ware zu liefern.

6.3 Ist der Kunde Wiederverkäufer, so ist er berechtigt, die unter Eigentumsvorbehalt stehende Ware in ordnungsgemäßem Geschäftsgang weiterzuverkaufen. In diesem Falle tritt der Kunde hiermit die ihm aus dem Weiterverkauf der Ware zustehenden Forderungen bis zur Höhe unserer noch offenen Forderungen sicherheitshalber ab.
Der Kunde ist verpflichtet, im Falle des Zahlungsverzugs auf unser erstes Anfordern seinen Kunden, an die er unsere Ware verkauft hat und diese noch nicht bezahlt ist, zu benennen.

6.4 Bei Zugriffen Dritter auf die unter Eigentumsvorbehalt stehende Ware wird der Kunde auf unser Eigentum hinweisen und uns unverzüglich benachrichtigen. Kosten und Schäden trägt der Kunde.

7. Sonstiges

7.1 Mit Aufnahme der Geschäftsbeziehungen werden Daten des Kunden, die auch personenbezogene Daten sein können, gespeichert und, soweit für die Durchführung des Auftrages erforderlich, verarbeitet und übermittelt.

7.2 Sollte eine oder mehrere der vorstehenden Bestimmungen unwirksam sein oder werden, so wird davon die Wirksamkeit der übrigen nicht betroffen. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame zu ersetzen, die dem mit ihr verfolgten wirtschaftlichen Zweck soweit wie möglich verwirklicht.

8. Gerichtsstand

Ist der Kunde Vollkaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, so ist der Gerichtsstand Amtsgericht Neuburg/Donau oder Landgericht Ingolstadt.